
Seit dem Inkrafttreten der GDPR im Mai 2018 stellen uns viele Unternehmen dieselbe Frage: Ist Web Scraping in Europa legal? Kurze Antwort: Ja, für öffentlich verfügbare, nicht-personenbezogene Daten. Der Unterschied liegt im Detail.
Personenbezogene Daten — Namen, E-Mails, Telefonnummern, die mit identifizierbaren Personen verknüpft sind — erfordern eine Rechtsgrundlage nach GDPR. Berechtigtes Interesse kann für B2B-Akquise oder Marktforschung gelten, aber Sie müssen Ihre Bewertung dokumentieren und wo nötig Opt-out-Mechanismen anbieten.
Das Scrapen von Produktpreisen, Immobilienanzeigen ohne Eigentümernamen oder aggregierten Statistiken ist in der Regel risikoarm. LinkedIn-Profile, Social-Media-Konten oder Kontaktverzeichnisse erfordern eine sorgfältige rechtliche Prüfung.
Technische Best Practices ergänzen die rechtliche Compliance: robots.txt als Absichtssignal respektieren, Anfragen rate-limiten, nur das Nötige speichern und Aufbewahrungsfristen definieren. Scrapy Ninja integriert Anonymisierungsschritte in unsere Pipelines und schließt DPAs mit allen Enterprise-Kunden ab.
Unsere Empfehlung: Beziehen Sie Ihren DPO früh ein, klassifizieren Sie die Zieldaten, bevor Sie eine Zeile Code schreiben, und bevorzugen Sie aggregierte oder anonymisierte Outputs, wenn personenbezogene Daten nicht zwingend nötig sind.

